Es gab Gerüchte und Diskussionen im Hintergrund, was alles jetzt für Regelverschärfungen kommen könnten, seit heute ist klar - der Grüne Pass kommt nun definitiv ab 5. August. Auf der Pressekonferenz von Ministerpräsidenten Mario Draghi gab es jetzt die Informationen, die nun in ein neues Dekret einfließen. Die neuen steigenden Fallzahlen haben diesen Schritt notwendig gemacht. Unterschied zu früheren Wellen ist aktuell, dass die Belegung in den Krankenhäusern und Intensivstationen noch nicht so stark anwächst wie zuvor - das hat jetzt auch Auswirkungen auf die neue Zoneneinteilung. Was abändert sich jetzt konkret ?
Der am 31. Juli 2021 auslaufenden Ausnahmezustand wird bis zum 31.12.2021 verlängert. Somit können neue Verordnungen rascher über ein Dekret umgesetzt werden.
Bisher waren die Inzidenzen auschlaggebend, ob eine Zone weiß, gelb , orange oder rot war. Nun ist das Kriterium der Auslastung der Krankenhausbetten bzw. Intensivbetten zusätzlich ausschlaggebend. Hierzu gab es im Vorfeld bereits schon große Diskussionen - während die Regierung die Grenze bei 10 % Auslastung forderte, waren die Regionen für 20 % Prozent. Letztendlich gilt jetzt folgende Regelung für die Belegung.
Liegt die Inzidenz bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner , bleibt die Region in der weißen Zone, wenn- die Bettenbelegung im medizinischen Bereich für von Covid-19 betroffene Patienten weniger als 15 Prozent
Andere Länder wie Griechenland oder Frankreich haben es vorgemacht, Italien zieht nach. Ab 6 August wird verschiedene Bereiche der grüne Pass zur Eintrittskarte. Den grünen Pass ist eine Bestätigung ähnlich wie bei der Einreise . In diesem Gesundheitspass werden Corona-Impfungen, frühere Infektionen sowie Corona-Tests vermerkt.
Jeder, der einer der drei Bedingungen nachweisen kann , erhält den grünen Pass :
Das deutsche Zertifikat ist in Italien anerkannt. Wer seine Impfbescheinigung (analog oder digital) in Italien dabei hat, ist auf der sicheren Seite
Das Zertifikat mit QR Code kann sowohl in digitaler Form über eine APP im Smartphone als auch ausgedruckt mit sich geführt werden. Nachweise werden nun auch in deutscher Sprache akzeptiert.
Falls man die Nachweise in digitaler Form benötigt, kann man diese zum Beispiel in Deutschland in die Corona-Warn-App oder die CovPass-App laden, um sich damit im gesamten EU-Ausland zu bewegen. Es wird keine italienische App dafür extra benötigt. EU-Bürger können auch nach dem 6. August ihren EU-Impfpass als Nachweis vorlegen.
Wichtig - in Italien wird der Grüne Pass laut Gesundheitsministerium bereits 14 Tage nach Erhalt der ersten Impfdosis gültig - bei Einreise wird sonst ja eine vollständige Impfdosis ( 2 x ) verlangt. Das bedeutet, wer schon bereits die Einreisevoraussetzungen erfüllt, hat bereits den grünen Pass automatisch. Nur getestete müssen hier aufpassen, da der Grüne Pass wie der Test nur 48 Stunden gültig ist.
Die meisten Touristen werden mit dem grünen Pass in Verbindung kommen zum Beispiel beim
Kinder unter 12 sind von diesen Regelungen betreffend ausgenommen. Da die Frage immer wieder gestellt wird, ob das auch bei Einreise gilt ? Ein klares nein - hier gilt weiter die Grenze von 6 Jahren.
Die Frage kommt häufiger vor - deswegen ein klares "Ja" . Gegenfrage : Warum sollten bei steigenden Fallzahlen Touristen von den Maßnahmen nicht betroffen sein ? Alle Regelungen gelten sowohl für Italiener als auch für Touristen. Wer bestimmte Sachen machen möchte, braucht jetzt den Green Pass. Wer einreist, hat die Bedingungen teils schon erfüllt - Ausnahme: Nur der negativ Getestet nach Italien eingereist , muss jeweils für einen Besuch in Innenräumen von Restaurants sich einem neuem Test unterziehen ( sofern er kein gültiges 48 Stunden negatives Testzertifikat hat ) . Im Vergleich zu Deutschland sind diese Tests in Italien kostenpflichtig.
Wie bei allen Regeln, haben Nicht-Einhaltung der Regeln Konsequenzen - auch in Italien. Ein Verstoß gegen den Green Pass wird mit den Anti-Covid-Bußgelder belegt und die können empfindliche Geldstrafen mit sich ziehen. Der Spruch - wird eh nicht kontrolliert, wird hier nicht mehr ziehen. Der Betreiber muss nämlich für die Einhaltung der Regelungen und die Überprüfung der Grünen Pässe sorgen. Wenn er das nicht macht, wird auch der Inhaber sanktioniert. Genau aus diesem Grund wird das kontrolliert werden. Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld von 400 bis 1000 Euro fällig werden und das für beide Seiten - sollte der Unternehmer / Veranstalter mehrmals negativ auffallen, kann das Unternehmen auch temporär von den Behörden geschlossen werden.
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